Liebe Athleten*innen,
im Zuge der dynamischen Entwicklung rund um die Corona-Krise möchte ich euch an dieser Stelle regelmäßig einen aktuellen Überblick über die Serviceleistungen des OSP NRW/Westfalen geben.
Herzliche Grüße, bleibt gesund!
Thomas Friedhoff
Leiter OSP NRW/Westfalen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 30.03.2020 die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) aktualisiert und festgelegt, dass die zuständigen Behörden Ausnahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen können.
Diese Regelung erlaubt den örtlichen Ordnungsbehörden, Ausnahmen für das Training von Kaderathletinnen und -athleten des Olympiakaders und des Perspektivkaders des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zuzulassen, wenn durch die konkrete Trainingsorganisation die Vorgaben der Hygiene und des Infektionsschutzes im Sinne der CoronaSchVO eingehalten werden und den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes Folge geleistet wird.
Gemeinsam mit den Bundesstützpunktleitern wird versucht mit den Trägern der Sportstätten ebensolche Ausnahmen zu ermöglichen. Im Hinblick auf eine Gruppengröße soll es möglich sein, in einer 1:1 Betreuung zu arbeiten. Nähere Informationen hierzu sind in den nächsten Tagen über die Bundesstützpunktleiter zu erhalten.
Liebe Athleten*innen,
im Zuge der dynamischen Entwicklung rund um die Corona-Krise möchten wir euch einen aktuellen Überblick über die Serviceleistungen des Olympiastützpunkt NRW/Westfalen geben. Es ist absehbar, dass sich die Lage auch kurzfristig ändern kann. (Stand: 18.03.2020)
Bei Fragen, Ideen oder sonstigem Gesprächsbedarf stehen wir euch jederzeit gerne zur Verfügung!
Thomas Friedhoff
Leiter OSP NRW/Westfalen